KeuerleberImmobilien

Steuerlicher Vorteil

Erhöhte AfA durch Restnutzungsdauer-Gutachten

Bei Bestandsimmobilien wird meist pauschal mit 2 % jährlicher Abschreibung gerechnet. Wird die tatsächliche Restnutzungsdauer durch ein Gutachten ermittelt, kann der Satz deutlich höher ausfallen — bei kernsanierten Objekten teilweise um 5 % pro Jahr.

Das Prinzip

Bei vermieteten Wohnimmobilien wird standardmäßig mit 2 Prozent Abschreibung pro Jahr gerechnet. Ermittelt ein vereidigter Sachverständiger die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, kann der Satz deutlich höher ausfallen — bei kernsanierten Objekten je nach Gutachten bis zu rund 5 Prozent jährlich. Das ist keine Steuerberatung; über die Anerkennung entscheidet Ihr Finanzamt.

So läuft es ab

  1. Gutachten. Ein vereidigter Sachverständiger bewertet das Objekt und ermittelt die tatsächliche Restnutzungsdauer.
  2. Höherer AfA-Satz. Aus der kürzeren Restnutzungsdauer ergibt sich ein höherer jährlicher Abschreibungssatz auf den Gebäudeanteil.
  3. Ihr Steuerberater prüft. Sie erhalten alle Unterlagen für Ihren Steuerberater — er setzt die Abschreibung in Ihrer Erklärung an.

Was Sie beachten sollten

Wie das zu kernsanierten Wohnungen passt

Unsere Wohnungen stammen aus Mehrfamilienhäusern, die vor der Aufteilung vollständig kernsaniert werden — Leitungen, Elektrik, Heizung, Bäder, Böden und Fenster. Die steuerliche Bewertung übernehmen vereidigte Sachverständige, Objekt für Objekt. Alle Unterlagen erhalten Sie für Ihren Steuerberater.

Wie sich das auf Ihren Cashflow auswirkt, können Sie mit dem Renditerechner selbst durchrechnen. Einen Überblick über die Region und die Anlage selbst finden Sie unter Kapitalanlage in Hof.

Häufige Fragen

Was ist die erhöhte AfA über ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Bei vermieteten Wohnimmobilien wird standardmäßig mit 2 Prozent Abschreibung pro Jahr gerechnet. Ermittelt ein vereidigter Sachverständiger die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, kann der Satz deutlich höher ausfallen — bei kernsanierten Objekten je nach Gutachten bis zu rund 5 Prozent jährlich. Das ist keine Steuerberatung; über die Anerkennung entscheidet Ihr Finanzamt.

Gilt die erhöhte AfA auch bei Eigennutzung?

Nein. Der steuerliche Abschreibungsvorteil gilt nur bei Vermietung. Bei Eigennutzung entfällt er — dafür entfallen Mietausfallrisiko und Verwaltungsaufwand.

Wer erstellt das Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein vereidigter Sachverständiger bewertet das Objekt und ermittelt die tatsächliche Restnutzungsdauer. Die steuerliche Bewertung erfolgt Objekt für Objekt.

Wer entscheidet, ob die erhöhte Abschreibung anerkannt wird?

Über die Anerkennung entscheidet Ihr Finanzamt. Sie erhalten von uns alle Unterlagen für Ihren Steuerberater, der die Abschreibung in Ihrer Erklärung ansetzt. Das ist keine Steuerberatung.

Was kostet die Beratung?

Die Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Für Sie als Käufer fällt keine gesonderte Provision an — wir werden vom Verkäufer vergütet.

Unverbindlich besprechen?

Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.

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Hinweis: Alle Angaben dienen der Information und sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Renditen und steuerliche Effekte sind objektabhängig und nicht garantiert; über die steuerliche Anerkennung entscheidet das Finanzamt.