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Ratgeber

Eigentumswohnung vermieten: Das sollten Sie wissen

Als Kapitalanleger ist Ihr Mieter Ihre wichtigste Einnahmequelle. Mit einer sauberen Basis sparen Sie sich später Ärger und Kosten.

Mietvertrag und Kaution

Nutzen Sie einen aktuellen Standardmietvertrag, der zur Rechtsprechung passt. Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und ist getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen. Eine ordentliche Übergabe mit Protokoll und Fotos schützt beide Seiten.

Miete und Mieterhöhung

Die Anfangsmiete orientiert sich am Markt. Spätere Erhöhungen sind nur im gesetzlichen Rahmen möglich, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder über vereinbarte Staffel- und Indexmieten. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob für den Standort besondere Mietbegrenzungen gelten.

Nebenkosten und Hausgeld

Nicht alle Posten des Hausgelds sind umlagefähig. Verwaltervergütung und Instandhaltungsrücklage tragen Sie als Eigentümer. Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.

Verwaltung und Mietausfall

Wir helfen bei Fragen zur Vermietung und stellen auf Wunsch Kontakte zu Verwaltern in der Region her. Jetzt anfragen.

Stand: Oktober 2026. Steuer- und Förderregeln ändern sich. Die Angaben ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre persönliche Situation sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Darf ich die Kaution selbst verwenden?

Nein. Die Kaution ist vom eigenen Vermögen getrennt anzulegen, meist auf einem Kautionskonto.

Brauche ich eine Hausverwaltung für meine vermietete Wohnung?

Für die Eigentümergemeinschaft gibt es einen WEG-Verwalter. Für Ihre eigene Wohnung können Sie freiwillig eine Sondereigentumsverwaltung beauftragen.

Unverbindlich besprechen?

Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.

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Hinweis: Alle Angaben dienen der Information und sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Renditen und steuerliche Effekte sind objektabhängig und nicht garantiert; über die steuerliche Anerkennung entscheidet das Finanzamt.