Ratgeber
Checkliste: Eigentumswohnung als Kapitalanlage kaufen
Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie nicht nur vier Wände, sondern auch einen Anteil an der Gemeinschaft. Diese Punkte sollten Sie vor dem Notartermin geklärt haben.
Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Was gehört zum Sondereigentum, was zum Gemeinschaftseigentum? Gibt es Sondernutzungsrechte?
- Protokolle der letzten drei Jahre: geplante Sanierungen, Streit in der Gemeinschaft, Beschlüsse über Umlagen
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung: Höhe des Hausgelds und umlagefähiger Anteil
- Instandhaltungsrücklage: Stand und Entwicklung im Verhältnis zum Alter des Hauses
Unterlagen zur Wohnung
- Grundbuchauszug (Lasten und Beschränkungen)
- Energieausweis: Energiebedarf und Heizart
- Mietvertrag, Mietzahlungen und Kaution, falls vermietet
- Nachweise über durchgeführte Sanierungen und Gewährleistung
Wirtschaftlichkeit
- Realistische Miete laut Vergleichsangeboten vor Ort
- Nettorendite und Cashflow (so rechnen Sie)
- Gesamtinvestition inkl. Kaufnebenkosten
- Finanzierungszusage vor Vertragsunterschrift
Lage und Vermietbarkeit
Prüfen Sie Nachfrage, Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitgeber in der Umgebung. Fragen Sie nach der durchschnittlichen Vermietungsdauer ähnlicher Wohnungen. Bei kernsanierten Objekten entfällt zusätzlich der Sanierungsstau, der bei Altbauten oft unterschätzt wird.
Bei unseren Wohnungen stellen wir die Unterlagen vollständig bereit und besprechen sie mit Ihnen. Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für die Bank?
Meist Objektunterlagen (Grundbuch, Teilungserklärung, Energieausweis, Wohnflächenberechnung) sowie Einkommens- und Vermögensnachweise.
Wie alt dürfen die Eigentümerprotokolle sein?
Lassen Sie sich die Protokolle der letzten drei Jahre zeigen, bei größeren Maßnahmen gern weiter zurück.
Unverbindlich besprechen?
Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
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Hinweis: Alle Angaben dienen der Information und sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Renditen und steuerliche Effekte sind objektabhängig und nicht garantiert; über die steuerliche Anerkennung entscheidet das Finanzamt.