Ratgeber
Kaufnebenkosten in Bayern: Was zum Kaufpreis dazukommt
Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung. Dazu kommen Nebenkosten, die Sie in der Regel aus Eigenkapital zahlen und früh einplanen sollten.
Die Bausteine im Überblick
- Grunderwerbsteuer: In Bayern 3,5 % des Kaufpreises, der niedrigste Satz aller Bundesländer
- Notar und Grundbuch: zusammen etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises
- Maklerprovision: falls ein Makler beteiligt ist, darf sie bei Wohnungen für Verbraucher nur zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer verteilt werden
- Finanzierung: eventuell Bearbeitungs- oder Bereitstellungskosten der Bank
Beispiel
Bei 150.000 € Kaufpreis: Grunderwerbsteuer 5.250 € (3,5 %), Notar und Grundbuch etwa 2.250 bis 3.000 €. Ohne Käuferprovision liegen die Nebenkosten damit bei rund 5 bis 6 % oder etwa 7.500 bis 8.250 €. Bei unseren Objekten fällt für Käufer keine gesonderte Provision an.
Warum das für die Rendite zählt
Nebenkosten erhöhen Ihren Einsatz und senken die Rendite. Rechnen Sie deshalb immer mit dem Gesamtinvestitionsbetrag. Im Renditerechner können Sie das direkt durchspielen. Steuerlich werden die Nebenkosten anteilig auf das Gebäude verteilt und mit abgeschrieben (siehe AfA bei Immobilien).
Stand: Oktober 2026. Steuer- und Förderregeln ändern sich. Die Angaben ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre persönliche Situation sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?
Sie beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises.
Wer zahlt Notar und Grundbuch?
Üblicherweise der Käufer. Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis und dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Muss ich beim Kauf eine Provision zahlen?
Bei unseren Wohnungen zahlen Käufer keine gesonderte Provision. Wir werden vom Verkäufer vergütet.
Unverbindlich besprechen?
Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
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Hinweis: Alle Angaben dienen der Information und sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Renditen und steuerliche Effekte sind objektabhängig und nicht garantiert; über die steuerliche Anerkennung entscheidet das Finanzamt.