Ratgeber
Eigentumswohnung kaufen: Der Ablauf Schritt für Schritt
Ein Kauf folgt einem festen Ablauf. Wenn Sie die Schritte kennen, gibt es keine Überraschungen und Sie behalten die Kontrolle.
1. Erstgespräch und Zielklärung
Wir klären Ihr Ziel (Kapitalanlage oder Eigennutzung), Ihr Budget, Eigenkapital und Ihre steuerliche Situation. Erst dann lohnt der Blick auf konkrete Objekte.
2. Objekt auswählen und prüfen
Sie erhalten Exposé, Grundriss, Energieausweis und eine Kalkulation. Prüfen Sie die Unterlagen anhand der Checkliste und besichtigen Sie die Wohnung.
3. Finanzierung klären
Holen Sie vor dem Notartermin eine Finanzierungszusage ein (Details zur Finanzierung). Planen Sie die Kaufnebenkosten ein.
4. Kaufvertragsentwurf und Notartermin
Der Notar schickt Ihnen den Entwurf in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin, so verlangt es das Gesetz bei Verbraucherverträgen. Lesen Sie ihn in Ruhe und stellen Sie Fragen. Beim Termin wird der Vertrag vorgelesen und beurkundet.
5. Vormerkung, Kaufpreis, Eigentumsumschreibung
Zur Sicherung wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Der Kaufpreis wird fällig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel Vormerkung und Verzicht auf Vorkaufsrechte. Danach erfolgt die Umschreibung im Grundbuch auf Sie als Eigentümer.
6. Übergabe
Bei der Übergabe halten Sie Zustand, Zählerstände und Schlüssel in einem Protokoll fest. Bei vermieteten Wohnungen gehen Mietverhältnis und Kaution auf Sie über.
Wir begleiten Sie persönlich durch alle Schritte. Jetzt Erstgespräch vereinbaren.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Wohnungskauf?
Vom Erstgespräch bis zur Übergabe meist einige Wochen bis wenige Monate. Das hängt vor allem von Finanzierung und Notartermin ab.
Wann bekomme ich die Schlüssel?
Nach Zahlung des Kaufpreises, wie im Kaufvertrag vereinbart. Die Umschreibung im Grundbuch folgt danach.
Unverbindlich besprechen?
Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
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Hinweis: Alle Angaben dienen der Information und sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Renditen und steuerliche Effekte sind objektabhängig und nicht garantiert; über die steuerliche Anerkennung entscheidet das Finanzamt.